Eine Chance? (B 51)

Eine Chance? (B 51)

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Eines der zentralen Themen dieses Blogs ist die B 51 (in Suche einfach B 51 eingeben). 2025 soll die Rennstrecke zwischen Osnabrück und Oesede auf vier Spuren reduziert und der beidseitige Radweg grundlegend erneuert werden. Bei gravierenden Straßenumbauten besteht jeweils eine (größere) Chance geschwindigskeitsreduzierende Maßnahmen zu ergreifen als im Bestand (das ist die Logik der StraßenVerkehrsOrdnung). Am 7.1.24 haben wir an das Straßenbauamt, die Stadt GMHütte und die Fraktionen im Stadtrat appelliert und angeregt, die Chance – siehe oben – zu nutzen. Unser E-Mail:

.. wie vom Straßenbauamt angekündigt und in der NOZ berichtet, soll bis 2025 die Umgestaltung der B 51 zwischen Osnabrück und Einmündung B 68 abgeschlossen sein. Wir haben dazu 2022 detaillierte Vorschläge eingebracht und diese in einem konstruktiven Gespräch mit Frau Weiner-Kohl diskutiert, sodass wir die geplante Maßnahme sehr begrüßen. Dazu möchten wir folgende Anregungen geben bzw. Anträge stellen:
1. Sollte die Umgestaltung / Ertüchtigung der Radwege „nur“ von/bis zur Einmündung B 68 geplant sein, sollten die dann noch fehlenden Teilstücke von/bis Ortseingang GMH (westl. Niedersachsenstr., östl. abknickende Vorfahrt Niedersachsenstr. / Dorfstr.) ebenfalls unbedingt saniert werden. Die Beläge sind zu erneuern / tückische Löcher zu beseitigen und Schutz zur Straße aufgebaut werden. Letzteres ist auf je einem Teilstück von je ca. 100m Länge auf Ost- und Westseite dringend erforderlich.
2. Angesichts des Umbaus der B 51 ergibt sich verkehrsrechtlich betrachtet, die Möglichkeit, Tempo 70 mindestens zwischen BAB-Auffahrt und Einmündung B 68 anzuordnen. Wir appellieren und bitten, diese Chance zur Geschwindigkeitsreduzierung nicht verstreichen zu lassen.
3. Nicht zuletzt macht es der Umbau der B 51 möglich, für die ca. 15 bis 20 Wohngebäude zwischen Harderberg und B 68 nach Jahrzehnten mit der Anordnung von Tempo 70 eine wirksame Lärmreduzierung zu erreichen.
Sollte der Umbau der B 51 bis zum Milchhof (beidseitig) bereits geplant sein, entfällt der Punkt 1 oben.

Es gab nur eine Reaktion – vom Straßenbauamt:
„…Zu Ihren Anregungen kann ich Ihnen mitteilen, dass Punkt 1 in der Maßnahme berücksichtigt wird.
Zu Punkt 2: Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Verkehrsbehörde. Wir werden aber bei solchen Entscheidungen beteiligt. Eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw. entsprechende Beschilderung muss nach der StVO zwingend geboten sein. Sie haben dazu keine Begründung angegeben.
Zu Punkt 3: Beim Thema Lärmschutz weise darauf hin, dass im Zuge der B 51 der Bund seit 2015 auf freiwilliger Basis bereits Lärmsanierungsmaßnahmen ( Passiver Schutz an den Häuser) durchgeführt hat.“  

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