Fußgänger Radfahrer Vorschläge

Schöne Bescherung

Kurz vor Weihnachten 2020 wird in Georgsmarienhütte-Holzhausen die komplett neu gebaute Von-Galen-Straße freigegeben, die die Belange von Fußgängern, Radfahrern, Rollstuhl- und Kinderwagennutzern und erst recht die von Kindern ignoriert:
  • Weder auf der Straße noch auf dem Hochbord gibt es einen Radweg – die Radfahrer sollen ungeschützt auf der Straße fahren. Entgegen der Entwicklung und den Erkenntnissen in der Republik wird ignoriert, dass Radfahrer einen eigenen Schutzbereich benötigen.
  • Bei 6,50 m Straßenbreite kann der gesetzliche Sicherheitsabstand von 1,5 m zu Radfahrern natürlich nicht eingehalten werden, weder an der Ampelanlage noch am Kreisel gibt es einen Schutz- oder Aufstellbereich für Radfahrer.
  • Tempo 50 auf einer 950m langen geraden Straße innerorts statt einer Tempo-30-Regelung.
  • Keine Zebrastreifen und Querungshilfen, kein Farbmarkierungen an den Einmündungen oder andere Schutzangebote für Fußgänger
  • Einmündungen weitestgehend als „trichterförmige Einmündungen“ gebaut, sodass die Fußgänger u.ä. von der Hauptstr. weggeführt werden und einen Umweg machen müssen, um hinter einbiegenden Autos zu queren. Damit kann der fußläufige Verkehr den ihm gesetzlichen zustehenden Vorrang nicht nutzen.

Im Pressebericht der NOZ (hier) wird ein Sprecher der Stadt zitiert: „Radfahrer sollen – anders als bisher – nun auf der Straße fahren. Auch damit soll die Sicherheit der Fußgänger weiter erhöht werden.“ Also zu Lasten der Radfahrer. Eine krause Argumentation – die Zeit scheint stillzustehen, gedacht wird in Verkehrsvorstellungen der 70er Jahre. Besonders lustig, dass seitens der Stadt von einer „angemessenen Begrünung“ gesprochen wird. 3 Bäume auf 950 m – das gibt der „Stadt im Grünen“ aber einen mächtigen Schub!
Eine zeitgemäße Verkehrsplanung, die sich an allen Beteiligten orientiert, die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützt, und Radfahren und Gehen attraktiv macht, sieht anders aus:
  • Tempo 30 Zone oder Verkehrsberuhigung
  • Rechts vor Links Regelung
  • Farblich markierte (rot oder blau) Querungsstreifen für Fußgänger usw. an den Einmündungen
  • Alle 200m ein Zebrastreifen
Bekanntermaßen sind die Verkehrsziele in Georgsmarienhütte andere: Parkplätze, schnell zu fahrende Straßen ohne Geschwindigkeitsreduzierungen und Orientierung am motorisierten Individualverkehr sind die Leitlinien; die neugebaute Straße liefert einen weiteren Beleg – welch eine verpasst Chance!