B 51 – Bestandsaufnahme 2 – GMH bis OS

B 51 – Bestandsaufnahme 2 – GMH bis OS

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Wie angekündigt haben wir auch für den Nordteil der B 51 eine detaillierte Bestandsaufnahme gemacht: hier.

Und: Wir haben uns rechtlichen Beistand geholt und zu klären versucht, wer bspw. an der B 51 von Osnabrück bis Bad Iburg zuständig ist: Stadt Osnabrück (ca. 1,5 km), Stadt Georgsmarienhütte (ca. 8,5 km) und Landkreis Osnabrück (ca. 1,5 km). Details und rechtlich Infos: hier

Die rechtliche Basis ist der § 45 der StVO (Straßenverkehrsordnung) mit Verwaltungsvorschrift – ein bürokratisches Monster, bei dem die Belange von radfahrender, gehender, eingeschränkter, langsamer, schutzloser Menschen keine Rolle spielen: hier

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