GMH. B 51. StVO

GMH. B 51. StVO

0
(0)

Am 16.11.23 hat der Stadtrat GMH einstimmig beschlossen: „Die Bürgermeisterin wird beauftragt – sofern eine Ermächtigungsgrundlage in der StVO durch Gesetzesänderung geschaffen wird – für die B 51 im Bereich zwischen Herrensrest und der Ortseinfahrt Georgsmarienhütte eine Anordnung für „Tempo 70″ auszusprechen.“ Diese Änderung(en) – dass nämlich die Kommunen mehr Rechte zur Regelung ihrer eigenen Verkehrsangelegenheiten bekommen – ist am 24.11.23 im Bundesrat abgelehnt worden (mehr Infos). Damit bleibt es dabei: Verkehrsrecht ist Autorecht (Zitat Tageszeitung). Es geht also weiter mit Frust und Ausdauer und einer Verantwortlichen in der Verwaltung, die nur unter der oben zitierten Voraussetzung Tempo 70 anordnen würde. Zuvor hatte sie im Fachauausschuss lt. NOZ vom 11.11.23 erklärt: „Wenn Sie das beschließen – ich werde diese Anordnung nicht unterzeichnen“ (Anordnung Tempo 70). Wir hätten uns in der Zeitung ein anderes Zitat gewünscht: „Wenn Sie ….., prüfe ich zügig, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, schnellstmöglich Tempo 70 anzuordnen und ob wir in GMHütte nicht genau so verfahren können wie der Landkreis Osnabrück“ (der für seinen Bereich Tempo 70 angeordnet hat). Der LK hat Tempo 70 angeordnet, obgleich in diesem Bereich kein Unfallschwerpunkt bestand (eine etwas makabre rechtliche Aussage angesichts des tödlich Unfalls). Die Stadt GMH beharrt darauf, dass die Anordnung Tempo 70 „rechtswidrig“ wäre, da es keinen Unfallschwerpunkt gibt. Also hat der LK eine rechtswidrige Anordnung erlassen? Echt?

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicken Sie auf die Sterne, um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für Sie nicht hilfreich war!

Lassen Sie uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Beitrag teilen: