Recht und Gesetz

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Nun ist die Straßenverkehrsordnung also nicht geändert worden. Was bleibt? Frust, die Ignorierung der Belange von KARBF (Kinder, Alte, Radfahrende, Behinderte, Fussgehende) und der Vorrang für MIV (Motorisierter Individual Verkehr). Im Rat der Stadt GMH hat R. Lorenz von den Grünen darauf hingewiesen, dass die Tempobeschränkung auf 90 kmh (er meinte das ironisch) auf GMHütter Gebiet nach Logik der Stadtverwaltung rechtswidrig sei, da sie Tempo 70 mit der Begründung ablehne, dass dort am Berg kein Unfallschwerpunkt sei. Das hieße im Umkehrschluss, dass dort logischerweise Tempo 100 sein müsse, da dies die Normgeschwindigkeitsvorgabe außerorts sei (NOZ). Der VfM hat den Verein IRRE (Internationale Renn und Raser Egos) um eine Stellungnahme gebeten: hier

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