… und haben zwei Anträge zur B 51 im Bereich Georgsmarienhütte an den Stadtrat GMHütte gestellt: Verzicht auf den Neubau der Talbrücke und Beibehaltung von Tempo 70 auf der Brücke – verkehrspolitisch vernünftig und zugleich ein Einsparung von zig Millionen Euro hier. Und: Tempo 70 auf dem besonders gefährlich Teilstück zwischen dem Stadtteil Oesede und der Stadtgrenze Richtung Süden – der LK OS hat im Sommer 2022 Tempo 70 angeordnet. Antrag
Bereits am 4.11.2022 erhielte wir folgende Antwort der Bürgermeisterin:
„Der Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 51 zwischen Herrenrest und Oesede wird als Anregung im Sinne von § 34 NKomVG gewertet. Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Georgsmarienhütte ist die Erledigung der Anregungen und Beschwerden gemäß § 34 NKomVG dem Verwaltungsausschuss übertragen worden. Die Angelegenheit wird dem Verwaltungsausschuss zu einer seiner nächsten Sitzungen vorgelegt. Da der Verwaltungsausschuss gemäß NKomVG nichtöffentlich tagt, ist eine Teilnahme Ihrerseits an der Sitzung leider nicht möglich.
Über das Ergebnis der Beratung bzw. das weitere Verfahren werden Sie anschließend informiert.
Der Antrag bzgl. der Talbrücke B 51 wurde zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet. Da die Stadt in diesem Fall nicht zuständig ist, kann diese Angelegenheit nicht als Anregung gewertet werden.“
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