Nun ist die Straßenverkehrsordnung also nicht geändert worden. Was bleibt? Frust, die Ignorierung der Belange von KARBF (Kinder, Alte, Radfahrende, Behinderte, Fussgehende) und der Vorrang für MIV (Motorisierter Individual Verkehr). Im Rat der Stadt GMH hat R. Lorenz von den Grünen darauf hingewiesen, dass die Tempobeschränkung auf 90 kmh (er meinte das ironisch) auf GMHütter …
